Saturday, March 02, 2013

Leistungsschutzrecht- keine einfache Sache

Im Bundestag ist eine verwässerte Version jetzt durch gewunken worden. Die Entscheidung im Bundesrat steht jedoch noch aus, nicht das ich bei diesem Gremium denke das eine andere Entscheidung getroffen wird.
Die original Version wäre ein Schlag gegen das Internet perse geworden, da hier das reine verlinken als Tatbestand ausreicht. Man hätte nur für den link zahlen müssen ob nun für gewerbliche oder nicht kommerzielle

Die Frage ist ob dieses Gesetz überhaupt notwendig ist. Es gibt genügend Möglichkeiten für content Provider sich von Google delisten zu lassen. Aber genau das wollen sie ja nicht, sie wollen kostenlose Promotion und dann aber für den Zugriff bezahlt werden. Man hätte ja auch einen porösen paywall wie die NYT einrichten können. Das hat man allerdings nicht gemacht, denn es war nicht das eigentliche Ziel.

Letztlich wird nur eine Gruppe von diesem neuen Gesetz gegängelt: der Blogger.

Sind wir jetzt eine aussterbende Minderheit, die nicht mehr als 1 Wort per link zitieren darf?
Vielleicht dennoch ist das Gesetz unnötig wie ein Kropf. Wozu hat man denn den Urheberschutz?

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