Thursday, March 24, 2005

Fall Terri Schiavo

Eigentlich wollte ich mich zu diesem Fall nicht äußern, da er aus Libertärersichtweise nur zu einfach zu klären ist. Es handelt sich bei Terri Schiavo medizinisch und philosophisch gesehen nicht mehr um einen Mensch, da es keinerlei kognitive Unterschiede zwischen einem Ding und einem Menschen gibt. Auf sich alleine gestellt wäre sie nicht fähig mit der Umwelt zu kommunizieren, weshalb man sie auch nicht rechtlich bindend zum Überleben zwingen kann.

In diesem Fall geht es um zwei Problematiken. Einmal geht es um das Eingreifen des Staates in eine private Angelegenheit, wobei dies wiederum die Menschen zum ergreifen einer radikalen einseitigen Position anregt. Desweiteren geht es um das persönliche Schicksal dieser ehemaligen Frau, die jetzt schon mehrere Jahre im Koma liegt. Die Eltern sind dagegen es abzuschalten und würden das auch bezahlen, wohingegen der Ehemann gerne die Instrumente abschalten und somit einen Schlußstrich ziehen würde.
Doch eigentlich hat der "Ehemann" keinerlei Befugniss mehr darüber, da erstens sein eigenes Leben schon lange weiter gezogen ist und er zweitens keine wirkliche rechtliche Bindung mehr zu seiner "Frau" hat, die ja nicht einmal mehr rechtlich als lebender Mensch angesehen werden kann.

Meiner Meinung nach ist es eine traurige und völlig entglittene Geschichte, bei der die wahren Probleme schon lange vergessen wurden. Aus meiner Sicht der Dinge hat weder der Staat, noch der Ehemann, noch das Gericht irgendeine Legitimation über das Sterben der Frau zu entscheiden, sondern einzig und allein die Eltern. Wenn sie es sich nicht leisten können, dann muss natürlich der Stecker gezogen werden, keine Frage, der Staat darf es dann auch nicht unterstützen.
Solange jedoch die Eltern, bzw. Verbände mit ihrer Segnung, interessiert daran sind sie atmend zu sehen und bereit sind für den Unterhalt zu zahlen, sollte und dürfte es kein Problem sein, dies zu gewähren.


Weitere Kommentare dazu haben: Statler-and-Waldorf und Liberty and Power, sowie hier und hier

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